Bestätigung des Nachlassvertrages / Beginn des Liquidationsverfahrens
Der Nachlassrichter des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau hat mit Entscheid vom 29. April 2024 den Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung der 2nfp GmbH vom 22. Januar 2024 bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig und die erforderlichen Mutationen im Handelsregister sind zwischenzeitlich erfolgt (vgl. dazu die beiden Publikationen vom 1. bzw. 14. Mai 2024).
An der Gläubigerversammlung vom 22. Januar 2024 sind Dr. Fritz Rothenbühler und Pablo Duc, Wenger Plattner Rechtsanwälte, als Liquidatoren und die Herren Thomas Bienz, Erich Rottaris und Volker Schütte als Mitglieder des Gläubigerausschusses gewählt worden.
Die Liquidationsorgane werden nun ihre Arbeit aufnehmen; die konstituierende Sitzung des Gläubigerausschusses hat bereits stattgefunden. Die Liquidationsorgane werden zur Feststellung der am Liquidationsergebnis beteiligten Gläubiger und ihrer Rangordnung einen Kollokationsplan erstellen.
Umbenennung der «Nyco Flexible Packaging GmbH» in «2nfp GmbH in Nachlassliquidation»
Per 1. September 2023 hat die Auffanggesellschaft Nyco Kirchberg AG die wesentlichen Aktiven und die Mitarbeitenden der Nyco Flexible Packaging GmbH übernommen. Zur besseren Unterscheidung der beiden Gesellschaften hat sich die Nyco Flexible Packaging GmbH vertraglich verpflichtet, ihren Namen zu ändern.
Der Nachlassrichter hat deshalb die Umfirmierung der Nyco Flexible Packaging GmbH zur «2nfp GmbH» genehmigt. Die Gesellschaft tritt nun mit dieser Firma auf. Für die Gläubiger der 2nfp GmbH in Nachlassliquidation, bzw. der ehemaligen Nyco Flexible Packaging GmbH, ändert sich dadurch nichts.
Umbenennung der Website
Um die Website aktuell zu halten, ist sie ab sofort über die Adresse www.liquidator-2nfp.ch erreichbar. Sie wird aber auch weiterhin über die bisherige Adresse www.sachwalter-nyco.ch auffindbar sein.