Verlängerung der Nachlassstundung

Das zuständige Nachlassgericht hat die Nachlassstundung der Nyco Flexible Packaging GmbH auf Antrag der Sachwalter um sechs Monate bis zum 30. April 2024 verlängert (vgl. die SHAB-Publikation). Dies erlaubt es den Sachwaltern, die Gläubigerversammlung vorzubereiten und durchzuführen. Die Gläubiger werden dazu voraussichtlich noch vor Jahresende eingeladen und informiert.

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